Last updated on Juli 28th, 2023 at 04:22 pm

Das erweiterte Präsidium des ÖTSV hat folgende zusätzliche Bedingung für die Zulassung zu allen ÖTSV-Neuausbildungen beschlossen:
Aufnahmewerber dürfen keine WDC/PTVÖ-Lizenz (weder als aktive/r Tänzer/in noch als WertungsrichterIn, TrainerIn, etc.) besitzen.
Gültigkeit ab sofort.