Last updated on Juli 28th, 2023 at 04:22 pm
Für das Jahr 2022 werden sowohl die durch die Mitgliedsvereine für jede aktive Sportlerin/jeden aktiven Sportler abzuführenden Mitgliedsbeiträge als auch die Kosten für die Jahresstartgebühr erlassen.
Diese Unterstützung gilt für alle Tänzerinnen und Tänzer, welche in einem ÖTSV-Mitgliedsvereinen ("Klub") heuer aufgenommen werden und Vertriebene aus der Ukraine sind.
Bitte geben Sie dies im Zuge zur Aufforderung der Standesmeldung durch unsere Geschäftstelle bzw. bei der Anforderung des ÖTSV-Ausweises an.
Das Präsidium des ÖTSV
