Last updated on Juli 28th, 2023 at 04:24 pm
Das erweiterte Präsidium hat die Regeln für die Einhebung von Startgeld bei Turnieren adaptiert:
Startgeld kann unter folgenden Voraussetzungen bei jedem Turnier eingehoben werden:
- Die Höhe des Startgelds beträgt maximal EUR 30,- je Paar und Turniertag. Für Breitensport- Schüler-, Junioren- und Jugendklassen beträgt das Maximum EUR 15,- je Paar und Turniertag.
- Die Höhe des Startgeldes muss in der Ausschreibung angegeben werden. Ohne diese Angabe in der Ausschreibung ist die Einhebung von Startgeld unzulässig.
- Die Ausschreibung des Turniers muss gemäß TO mind. 3 1/2 Monate vor dem Veranstaltungsmonat beim Sportdirektor eingereicht werden (keine Ausnahmen!).
- Es müssen je Wertungsrichter-Panel 5 oder 7 WertungsrichterInnen eingesetzt werden, wobei aus demselben Bundesland maximal 2 WR kommen dürfen. Es entscheidet die Klubzugehörigkeit des WR. Analog dürfen nicht mehr als 2 ausländische WR aus demselben Land kommen.
- Die Größe jeder Tanzfläche muss mindestens 180m2, die kürzere Seite muss mindestens 12m messen.
- Der Zeitplan muss mind. 3 Tage vorher zur Verfügung gestellt werden. Geeignete Medien: e-Mail, Homepage (falls in Turnierausschreibung darauf hingewiesen wurde).
