Last updated on Juli 28th, 2023 at 04:24 pm
Das Präsidium hat zur Erleichterung für die Veranstalter in dieser besonderen Situation folgende Änderungen für die Einhebung von Startgeld beschlossen:
Alle anderen Regelungen betreffend Startgeld behalten ihre Gültigkeit bzw. ist die letztgültige Fassung in den Erläuterungen zur TO Seite E-TO W B.21 zu finden.
Aufgrund der aktuellen Situation werden jedoch folgende Bestimmungen vorübergehend bis Ende 2020 außer Kraft gesetzt oder abgeändert angewandt::
– Einhebung des Startgelds ist in jeder Altersklasse möglich
– Die Frist von 3 ½ Monaten für die Veröffentlichung der Ausschreibung kann unterschritten werden
– Es dürfen auch mehr als 2 WR aus dem selben Bundesland zum Einsatz kommen
– Die Größe der Tanzfläche muss den Bestimmungen der TO entsprechen (mind. 120m2, kürzere Seite mind. 10m)
