Last updated on Juli 28th, 2023 at 04:24 pm

Der SPA hat in seiner letzten Sitzung folgende neue Regelung zur Auslandsstartberechtigung festgelegt:

Paare der A- u. S-Klasse bzw. Junioren B, welche in den letzten 365 Tagen in der jeweiligen Disziplin bei Staatsmeisterschaften / Österreichischen Meisterschaften sowie bei mindestens einer Landesmeisterschaft bzw. Meisterschaft des Bundeslandes nicht gestartet sind, sind im Ausland bis zur Erfüllung des Kriteriums nicht startberechtigt (Turniere im Rahmen des Grenzverkehrs sind davon ausgenommen).

Ausnahmen können vom Präsidium genehmigt werden. Dies gilt für alle Altersklassen!

Gültig ist diese Regel ab 1.11.2023

Die bisherige Regelung in der TO verliert somit seine Gültigkeit!