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Das ÖTSV-Präsidium hat folgende Änderungen für die Einhebung von Startgeld bei Turnieren beschlossen (gültig ab 1.9.2015):

Startgeld kann unter folgenden Voraussetzungen eingehoben werden:

  • Die Höhe des Startgelds beträgt maximal EUR 15,- je Paar und Tag bzw. EUR 50