Last updated on Juli 28th, 2023 at 04:23 pm
Das ÖTSV-Präsidium hat folgende Änderungen für die Einhebung von Startgeld bei Turnieren beschlossen (gültig ab 1.9.2015):
Startgeld kann unter folgenden Voraussetzungen eingehoben werden:
- Die Höhe des Startgelds beträgt maximal EUR 15,- je Paar und Tag bzw. EUR 50
