Last updated on Juli 28th, 2023 at 04:22 pm
Die mit 5.3.2022 in Kraft tretenden Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
• Es gibt keine Zutrittsbeschränkungen (G-Nachweis oder Sperrstunde) für Sportstätten mehr
• Es gibt keine Gruppengrößenbeschränkungen für Zusammenkünfte mehr
• Verantwortliche von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen und Betreiber:innen nicht-öffentlicher Sportstätten haben eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen
• Es wird weiterhin empfohlen
