Last updated on Juli 28th, 2023 at 04:22 pm

Keine Personengrenze mehr für Zusammenkünfte

Die mit 12.2. in Kraft tretende Novellen der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Keine Beschränkung mehr bei Anzahl der Teilnehmer:innen (aber weiterhin 2G und ab 51 Personen Anzeige- bzw. ab 251 Personen Bewilligungspflicht)
  • Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 50 Teilnehmer:innen keine Speisen/Ausschank
  • Für Veranstaltungen mit weniger als 51 Teilnehmer:innen keine Sperrstunde mehr (aber Sportstätten weiterhin 5-24 Uhr)
  • Kein Contract Tracing mehr wenn durchgehend Maske getragen wird (z.B. Pulikum)
  • Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert

In den Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

Die aktuelle Bundesverordnung finden Sie hier (noch keine konsolidierte Fassung verfügbar): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_55/BGBLA_2022_II_55.html

Bitte beachten Sie