Last updated on Juli 28th, 2023 at 04:21 pm

Aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen wurde von der BSO eine neue Letztempfängerliste aufgelegt.
Es ist ab sofort nicht mehr möglich Taschengeld und Kampfrichtergebühren abzurechnen. Diese müssen daher ab sofort entfallen.
Es ist noch eine Klärung der unbefriedigenden Situation im Gange – bis dahin empfehlen wir allen Ausrichtern von Turnieren für WertungsrichterInnen mit einer Anreise von mehr als 60km die Übernachtungskosten im Hotel zu bezahlen. Diese Hotelrechnung ist ggf. auch zur Abrechnung von Subventionsmitteln verwendbar. 

Es wurde die Gebührenordnung angepasst und veröffentlicht.

Die neuen Letztempfängerlisten stehen im Downloadbereich zur Verfügung.