Last updated on Juli 28th, 2023 at 04:30 pm

In Wien dürfen ab 1.10. nicht-öffentliche Sportstätten zur Sportausübung nur mehr mit 2,5G-Nachweis betreten werden. Das bedeutet geimpft, genesen oder mit einem PCR-Test, der nicht älter als 48h ist. Dies gilt auch für die TeilnehmerInnen von Veranstaltungen mit 26-500 Personen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 TeilnehmerInnen gilt nur mehr die 2G-Regel, also geimpft oder genesen. Für Kinder unter 12 Jahren gilt weiterhin auch der Antigen-Test.