Last updated on Juli 28th, 2023 at 04:30 pm

  • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
  • Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
  • Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
  • Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)

Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise

Die Änderungen in der Verordnung finden Sie hier