Last updated on Juli 28th, 2023 at 04:28 pm

Präambel: Die nachfolgenden Ausführungen dienen der Information und Unterstützung. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (sowohl regional als auch  bundesweit) obliegt dem jeweiligen Vereinsvorstand bzw. Organisator und nicht dem ÖTSV. Im Zweifel gilt ausschließlich die Formulierung der Verordnungen.

Wettkampfbetrieb

In der Verordnung (letzte relevante Änderung Nr. 455 per 25.10.2020) gibt es im §10d "Sportveranstaltungen im Spitzensport" nunmehr nachfolgende Definitionen für den Wettkampf.

  • Der Paragraph gilt für Spitzen- und Leistungssportler – somit für alle Paare aller Altersklassen mit Startkarte
  • Es werden nationale und internationale Wettkämpfe adressiert
  • Es dürfen maximal 100 Sportlerinnen und Sportler (50 Paare) gleichzeitig in der Halle sein
  • Betreuer