Last updated on Juli 28th, 2023 at 04:24 pm
WDSF Schulungen zur Lizenzerhaltung für WDSF WertungsrichterInnen werden entsprechend der Regeln des ÖTSV für den Schulungsbesuch der ÖTSV Lizenz anerkannt. Das bedeutet, dass die WDSF Schulung im Jahr der Schulung und für das darauffolgende Jahr als Schulung im Sinne des ÖTSV zählt.
WertungsrichterInnen mit WDSF Lizenz, die eine WDSF Schulung zur Lizenzerhaltung der WDSF Lizenz besucht haben, müssen diesen Schulungsbesuch selbstständig beim Vizepräsidenten für Ausbildung Ludwig Wieshofer (ausbildung@oetsv.at) bekannt geben, damit dieser Schulungsbesuch auch für die ÖTSV Lizenz anerkannt wird.
