Last updated on Juli 28th, 2023 at 04:22 pm

Die mit 5.3.2022 in Kraft tretenden Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
Es gibt keine Zutrittsbeschränkungen (G-Nachweis oder Sperrstunde) für Sportstätten mehr
Es gibt keine Gruppengrößenbeschränkungen für Zusammenkünfte mehr
Verantwortliche von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen und Betreiber:innen nicht-öffentlicher Sportstätten haben eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen
Es wird weiterhin empfohlen